Transparenzregister: Ihre Frist läuft vielleicht schon
Seit dem 1. Oktober 2026 müssen AG, GmbH und Genossenschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem neuen Transparenzregister melden, kostenlos, über EasyGov. Die meisten Ratgeber sprechen von drei bis sechs Monaten oder von zwei Jahren. Für viele KMU zählt eine andere Regel: Die Frist endet einen Monat nach der ersten Änderung ihres Eintrags, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erscheint. Ein Geschäftsführer, der geht, eine neue Zeichnungsberechtigung oder ein Umzug genügen.
Inhalt
Laut Handelsregister (SHAB, Auswertung Lettro vom 6.11.2026) haben 14’170 betroffene Gesellschaften zwischen dem 1. Oktober und dem 3. November 2026 eine solche Mutation publiziert. Ihre Fristen enden zwischen dem 1. November und dem 3. Dezember. Dieser Ratgeber zeigt die Regel Fall für Fall, mit dem Gesetzestext, dann diese Zahlen Woche für Woche, und was sie für ein Treuhandbüro bedeuten.
Das Wichtigste in fünf Punkten#
- Wer: AG, GmbH, Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, SICAV, SICAF und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, dazu ausländische juristische Personen mit eingetragener Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung oder Grundstück in der Schweiz. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Vereine und Stiftungen stehen nicht auf der Liste.
- Was: für jede wirtschaftlich berechtigte Person Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat sowie Art und Umfang der Kontrolle.
- Wo: auf EasyGov.swiss, mit einem persönlichen AGOV-Konto. Die Meldung ist kostenlos.
- Wann: bei einer neuen Gesellschaft einen Monat nach dem Eintrag; bei einer bestehenden einen Monat nach der ersten publizierten Mutation; spätestens zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 1. Oktober 2028, je nach Fall (Tabelle unten).
- Risiko: eine Busse bis CHF 500’000 bei vorsätzlicher Verletzung. Geprüft werden die Monatsfristen frühestens ab dem 1. April 2027.
Welche Frist gilt für Ihre Firma?#
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG, Text auf Fedlex) kennt zwei Arten von Fristen: eine kurze, die ein Ereignis im Handelsregister auslöst, und eine maximale, die von Rechtsform und Revision abhängt. Es gilt die Frist, die zuerst abläuft.
Gesellschaft seit dem 1. Oktober 2026 im Handelsregister eingetragen
- Frist für die Meldung
- 1 Monat nach dem Eintrag
- Artikel
- Art. 9 Abs. 4
Bestehende Gesellschaft, deren Eintrag sich ändert (Adresse, Geschäftsführer, Zeichnungsberechtigung, Firma, Zweck, Kapital …)
- Frist für die Meldung
- 1 Monat nach der Publikation der Mutation im SHAB, höchstens bis zu den Fristen unten
- Artikel
- Art. 51 Abs. 1
Alle wirtschaftlich Berechtigten sind als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen
- Frist für die Meldung
- spätestens 1. Oktober 2028
- Artikel
- Art. 51 Abs. 2
AG mit ordentlicher Revision
- Frist für die Meldung
- 3 Monate, also 1. Januar 2027
- Artikel
- Art. 51 Abs. 3 Bst. a
Andere Gesellschaft mit ordentlicher Revision (GmbH, Genossenschaft)
- Frist für die Meldung
- 4 Monate, also 1. Februar 2027
- Artikel
- Art. 51 Abs. 3 Bst. b
AG mit eingeschränkter Revision oder ohne Revisionsstelle
- Frist für die Meldung
- 5 Monate, also 1. März 2027
- Artikel
- Art. 51 Abs. 3 Bst. c
Andere Gesellschaft mit eingeschränkter Revision oder ohne Revisionsstelle
- Frist für die Meldung
- 6 Monate, also 1. April 2027
- Artikel
- Art. 51 Abs. 3 Bst. d
Juristische Person nach ausländischem Recht
- Frist für die Meldung
- 6 Monate, also 1. April 2027
- Artikel
- Art. 53
| Ihre Situation | Frist für die Meldung | Artikel |
|---|---|---|
| Gesellschaft seit dem 1. Oktober 2026 im Handelsregister eingetragen | 1 Monat nach dem Eintrag | Art. 9 Abs. 4 |
| Bestehende Gesellschaft, deren Eintrag sich ändert (Adresse, Geschäftsführer, Zeichnungsberechtigung, Firma, Zweck, Kapital …) | 1 Monat nach der Publikation der Mutation im SHAB, höchstens bis zu den Fristen unten | Art. 51 Abs. 1 |
| Alle wirtschaftlich Berechtigten sind als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen | spätestens 1. Oktober 2028 | Art. 51 Abs. 2 |
| AG mit ordentlicher Revision | 3 Monate, also 1. Januar 2027 | Art. 51 Abs. 3 Bst. a |
| Andere Gesellschaft mit ordentlicher Revision (GmbH, Genossenschaft) | 4 Monate, also 1. Februar 2027 | Art. 51 Abs. 3 Bst. b |
| AG mit eingeschränkter Revision oder ohne Revisionsstelle | 5 Monate, also 1. März 2027 | Art. 51 Abs. 3 Bst. c |
| Andere Gesellschaft mit eingeschränkter Revision oder ohne Revisionsstelle | 6 Monate, also 1. April 2027 | Art. 51 Abs. 3 Bst. d |
| Juristische Person nach ausländischem Recht | 6 Monate, also 1. April 2027 | Art. 53 |
Die offiziellen Fragen und Antworten des Registers nennen für die eingeschränkte Revision selbst den 1. März und den 1. April 2027. Der 1. Januar und der 1. Februar 2027 folgen derselben Rechnung, drei und vier Monate nach dem 1. Oktober 2026.
Die zwei Jahre schützen nicht vor einer Mutation#
Die Frist von zwei Jahren zielt vor allem auf kleine GmbH, deren Gesellschafter natürliche Personen sind: Diese Gesellschafter stehen im Handelsregister, der Staat kennt die wirtschaftlich Berechtigten also schon. Das Merkblatt des Bundesamts für Justiz nennt aber eine zweite Bedingung: dass «keine Mutation im Handelsregister vorgesehen ist». Denn Art. 51 Abs. 1 gilt für alle. Die erste Mutation des Eintrags verkürzt die Frist auf einen Monat, auch für eine Gesellschaft, die bis 2028 Zeit hatte.
Eine Zürcher GmbH gehört ihren zwei Gesellschaftern, zwei natürlichen Personen, die mit je 50 % der Stammanteile im Handelsregister stehen. Ohne weiteres Ereignis hätte sie bis zum 1. Oktober 2028 Zeit. Sie zieht nach Winterthur um, und das SHAB publiziert die neue Adresse am 14. Oktober 2026. Ihre Frist endet nun am 14. November 2026. Sie kann das vereinfachte Verfahren nutzen, aber vor diesem Datum.
Die offiziellen Antworten rechnen gleich, mit einem anderen Datum: Eine Mutation, die am 9. Oktober publiziert wird, eröffnet eine Frist bis zum 9. November. Die Frist läuft ab der Publikation im SHAB, nicht ab dem Beschluss der Gesellschafter oder dem Termin beim Notar.
Das Handelsregisteramt macht Sie darauf aufmerksam: Bei der ersten Mutation muss es die Gesellschaft auf ihre Meldepflicht hinweisen (Art. 52 Abs. 1). Dieser Hinweis kommt mit der Mutation selbst, zwischen den übrigen Unterlagen des Registers.
Was als Mutation zählt#
Jede Änderung des Eintrags, die im SHAB erscheint, zählt. Lettro liest jede Publikation des SHAB. Wir haben die erste Mutation jeder der 14’131 Gesellschaften eingeordnet, deren erste Publikation seit dem 1. Oktober weder ein Konkurs noch eine Liquidation ist. Die meisten sind keine Unternehmensentscheide: ein Verwaltungsrat, der zurücktritt, eine geänderte Prokura, eine neue Revisionsstelle.
Ist bis im Frühling eine Mutation geplant (ein neuer Geschäftsführer, ein Umzug, eine Kapitalerhöhung), melden Sie Ihre wirtschaftlich Berechtigten am einfachsten vorher. Dann müssen Sie keine Frist mehr im Auge behalten.
Die Zahlen: Wie viele Firmen schon eine laufende Frist haben#
Wir haben in den Publikationen des SHAB vom 1. Oktober bis 3. November 2026 die AG, GmbH, Genossenschaften und übrigen betroffenen Gesellschaften gezählt, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ihre erste Mutation publiziert haben. Konkurse, Liquidationen und Gesellschaften, die im gleichen Zeitraum neu eingetragen wurden (sie zählen separat), haben wir weggelassen. Ergebnis: 14’170 Gesellschaften, jede mit einer Frist von einem Monat.
Das sind Gesellschaften mit einer Frist, keine verpassten Meldungen. Viele haben wohl schon gemeldet, oft über ihr Treuhandbüro. Das Transparenzregister ist nicht öffentlich, niemand kann von aussen prüfen, wer gemeldet hat.
Dazu kommen 3’019 AG, GmbH und Genossenschaften, die im gleichen Zeitraum ins Handelsregister eingetragen wurden. Jede hat ab ihrem Eintrag einen Monat Zeit für die Meldung.
Nach Kanton liegt Zürich bei den Mutationen vorne, vor Zug und Genf:
Zürich
- Gesellschaften mit einer ersten Mutation (1.10. bis 3.11.2026)
- 2’864
Zug
- Gesellschaften mit einer ersten Mutation (1.10. bis 3.11.2026)
- 1’460
Genf
- Gesellschaften mit einer ersten Mutation (1.10. bis 3.11.2026)
- 1’306
Bern
- Gesellschaften mit einer ersten Mutation (1.10. bis 3.11.2026)
- 1’120
Waadt
- Gesellschaften mit einer ersten Mutation (1.10. bis 3.11.2026)
- 1’055
Tessin
- Gesellschaften mit einer ersten Mutation (1.10. bis 3.11.2026)
- 855
| Kanton | Gesellschaften mit einer ersten Mutation (1.10. bis 3.11.2026) |
|---|---|
| Zürich | 2’864 |
| Zug | 1’460 |
| Genf | 1’306 |
| Bern | 1’120 |
| Waadt | 1’055 |
| Tessin | 855 |
Der Rhythmus der nächsten Monate#
Das Handelsregister publiziert das ganze Jahr Mutationen. Von Oktober 2025 bis Oktober 2026 haben jeden Monat zwischen 10’326 (August 2026) und 14’671 (Dezember 2025) AG, GmbH und Genossenschaften mindestens eine Mutation publiziert, ohne Konkurse und Liquidationen. Von Oktober 2025 bis Februar 2026, also in fünf Monaten, waren es 13.7 % der AG und 8.1 % der GmbH.
Wiederholt sich dieser Rhythmus (das ist eine Schätzung), wird etwa jede siebte AG und jede zwölfte GmbH ihre Frist vor dem 1. März 2027 durch eine Mutation verkürzt sehen. Für sie zählt das Datum im SHAB, nicht das Datum in der Tabelle.
So melden Sie in vier Schritten#
- 1.Wirtschaftlich Berechtigte bestimmen. Das sind die natürlichen Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen halten oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrollieren. Erfüllt niemand diese Bedingungen, gilt das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigt.
- 2.Angaben zusammenstellen. Für jede Person: Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat sowie Art und Umfang der Kontrolle (Art. 9 Abs. 1 TJPG). Die Identität wird automatisch mit dem AHV-Register abgeglichen; wer dort nicht verzeichnet ist, legt eine Kopie des Ausweises bei.
- 3.Bei EasyGov.swiss anmelden, mit einem persönlichen AGOV-Konto, und die Gesellschaft verknüpfen. Melden muss das oberste Mitglied des leitenden Organs, es kann die Meldung aber einer Drittperson übertragen, zum Beispiel einem Treuhandbüro, das sich mit seinem eigenen AGOV-Konto anmeldet.
- 4.Meldung abschicken. Eine GmbH, deren Gesellschafter alle natürliche Personen sind, oder eine AG mit einer natürlichen Person als einzigem Aktionär kann das vereinfachte Verfahren nutzen. Sie erhalten eine Bestätigung, die kein Registerauszug ist.
Für Treuhandbüros: Tausende Fristen pro Monat#
Jeden Monat publizieren über 10’000 Gesellschaften eine Mutation und eröffnen damit eine Frist von einem Monat. Rund 3’000 Neugründungen kommen dazu. Ein Teil hat ein Treuhandbüro, das sich darum kümmert. Die anderen müssen selbst melden, oft ohne zu wissen, dass eine Frist läuft.
Das Gesetz erlaubt, die Meldung einer Drittperson zu übertragen, und die offiziellen Antworten nennen das Treuhandbüro als Beispiel. Das ist ein kleines Mandat, aber es kommt im richtigen Moment. Eine Gesellschaft, die gerade den Geschäftsführer gewechselt hat, umgezogen oder neu gegründet ist, sucht oft auch jemanden für ihre Buchhaltung. Der Ratgeber zu den Kaufsignalen im Handelsregister beschreibt diese Momente.
Ein Brief an diese Gesellschaften bleibt ein Dienstleistungsangebot und ist als solches erkennbar. Er nennt die Publikation und die Frist, bietet die Meldung an und sieht nie wie eine amtliche Mitteilung aus.
Zürich, ‹Datum›
Transparenzregister: Ihre Frist seit dem SHAB vom ‹Publikationsdatum›
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Schweizerische Handelsamtsblatt hat am ‹Publikationsdatum› eine Änderung im Eintrag der ‹Firma› publiziert. Seit dem 1. Oktober 2026 eröffnet eine solche Mutation eine Frist von einem Monat, um Ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister zu melden: in Ihrem Fall bis zum ‹Publikationsdatum + 1 Monat›.
Die Meldung erfolgt über EasyGov und ist kostenlos. Sie brauchen ein AGOV-Konto, die Angaben jeder Person mit 25 % oder mehr und eine Beschreibung der Kontrolle. Für eine GmbH, deren Gesellschafter natürliche Personen sind, gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
Wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern möchten, übernehmen wir die Meldung für eine Pauschale von CHF ‹Betrag›. Rufen Sie mich an unter ‹Telefon› oder schreiben Sie mir an ‹E-Mail›.
Freundliche Grüsse
‹Ihr Name›
‹Ihr Name› · ‹Funktion›, ‹Ihr Treuhandbüro›
P.S. Kümmert sich Ihr Treuhandbüro bereits darum, geben Sie ihm einfach dieses Datum weiter.
Ihre Adresse stammt aus dem Handelsregister (SHAB). Keine Post mehr von uns: lettro.ch/de/stopp
Diese Zielgruppe können Sie Lettro beschreiben, zum Beispiel «Firmen im Kanton Zürich, die im letzten Monat umgezogen sind»: Hier ist dieselbe Suche, schon bereit. Lettro findet die Firmen im Handelsregister, schreibt für jede einen Brief, druckt ihn, verschickt ihn und verfolgt die Antworten. Aktuelle Zahlen zeigen die Umzüge im Kanton Zürich und die Neugründungen der Woche. Was das Gesetz Kanal für Kanal erlaubt (Brief, E-Mail, Telefon), steht im Kaltakquise-Check.
Häufige Fragen#
Ist das Transparenzregister öffentlich?#
Nein. Zugang haben nur die Kontrollstelle, bestimmte Behörden sowie die Finanzintermediäre und Berater, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen, für ihre gesetzlichen Aufgaben. Eine Gesellschaft kann einen Auszug oder eine Bestätigung ihres eigenen Eintrags bestellen.
Was kostet die Meldung?#
Nichts. Eintrag, Änderung und Löschung sind kostenlos. Erinnerungen, Mahnungen, Verfügungen und Auszüge sind gebührenpflichtig: Wer rechtzeitig meldet, vermeidet diese Kosten.
Meine GmbH hat nur natürliche Personen als Gesellschafter: Habe ich bis 2028 Zeit?#
Grundsätzlich ja, wenn alle wirtschaftlich Berechtigten als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen sind (Art. 51 Abs. 2 TJPG). Die erste Mutation Ihres Eintrags im SHAB verkürzt die Frist aber auf einen Monat (Art. 51 Abs. 1). Weil gerade für diese GmbH das vereinfachte Verfahren gilt, ist eine Meldung jetzt schnell erledigt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?#
Die Behörde prüft die Meldung nach Ablauf der Monatsfrist, frühestens aber sechs Monate nach dem Inkrafttreten, also ab dem 1. April 2027 (Art. 52 Abs. 2). Fehlt die Meldung, mahnt sie die Gesellschaft, und diese Mahnung kostet. Wer die Meldepflicht vorsätzlich verletzt, wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 43).
Wer muss melden?#
Das oberste Mitglied des leitenden Organs der Gesellschaft. Es kann die Meldung einer anderen Person in der Gesellschaft oder einer Drittperson übertragen, etwa einem Treuhandbüro.
Sind Einzelunternehmen betroffen?#
Nein. Das Gesetz zielt auf juristische Personen: AG, GmbH, Genossenschaften und einige Formen der kollektiven Kapitalanlage. Ein Einzelunternehmen, eine Kollektivgesellschaft oder ein Verein steht nicht auf der Liste.
Freundliche Grüsse

Maxime
Maxime Burri · Gründer von Lettro
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