Signale

Die Signale im Handelsregister, Kanton für Kanton

Eine Firma, die umzieht, den Namen oder die Revisionsstelle wechselt, publiziert das im SHAB. Diese Änderung sagt, wann Sie ihr schreiben sollten: für jedes Signal, warum es zählt, der richtige Moment und die betroffenen Firmen, Kanton für Kanton.

Quelle: SHAB (Mutationen HR02), Stand: 25. Oktober 2026. Dies ist keine amtliche Veröffentlichung.

31’590
Zuzüge und Umzüge in 12 Monaten, in den erfassten Kantonen
4’398
Namensänderungen in 12 Monaten, in den erfassten Kantonen
22’056
Revisionsstelle in 12 Monaten, in den erfassten Kantonen

Die Signale, Kanton für Kanton

Jede Zahl zählt die betroffenen Firmen der letzten 30 Tage, Stand 25. Oktober 2026, und führt zu ihrer Liste.

Die Signale, Kanton für Kanton
KantonZuzüge und UmzügeNamensänderungenRevisionsstelle
Zürich838115632
Bern30535340
Basel-Stadt817109
Luzern19218104
Genf35445281
Waadt41833213
Freiburg139956
Wallis1521879
Neuenburg65646
Jura16—29

Warum und wann schreiben

Zuzüge und Umzüge

Eine Firma, die in den Kanton zieht oder die Adresse wechselt, muss alles neu einrichten: Netzwerk, Mobiliar, lokale Dienstleister.

Eine neue Adresse

Warum:
Ein Umzug stellt alles neu auf: Einrichtung, Reinigung, Lieferanten im Quartier, Einweihung. Die Firma, die gerade die Adresse gewechselt hat, lernt ihre neue Umgebung kennen und öffnet einen Brief, der ihr gratuliert, gerne.
Wann schreiben:
In den Wochen nach der Publikation der neuen Adresse im SHAB. Liegt der Umzug länger zurück, schreiben Sie ohne Willkommensgruss.

Ein Zuzug aus einem anderen Kanton

Warum:
Eine Firma, die aus einem anderen Kanton zuzieht, kennt vor Ort noch niemanden: weder Treuhänder noch Caterer noch Dienstleister. Der Brief heisst sie in der Region willkommen und stellt Sie als lokalen Kontakt vor.
Wann schreiben:
Ab der Publikation der Sitzverlegung in den Kanton. In den ersten Monaten baut sie ihr Netzwerk auf.
Das Signal, Kanton für Kanton

Namensänderungen

Ein neuer Name bedeutet ein neues Logo, eine neue Website, neue Drucksachen und eine neue Beschriftung — in den Wochen danach.

Ein neuer Name

Warum:
Ein neuer Name bedeutet oft einen neuen Kurs: neues Erscheinungsbild, neue Unterlagen, manchmal eine neue Tätigkeit. Der Brief gratuliert und bietet an, was dieser Wechsel von Ihrer Seite verlangt.
Wann schreiben:
Kurz nach der Publikation des neuen Namens im Handelsregister, solange Briefpapier, Website und Beschriftung neu gemacht werden.
Das Signal, Kanton für Kanton

Revisionsstelle

Ein Wechsel der Revisionsstelle oder ein Verzicht mischt die Karten neu: eine sehr gezielte Nische für Treuhänder und Revisoren, die niemand abdeckt.

Eine neue Revisionsstelle oder ein Verzicht

Warum:
Die Wahl der Revisionsstelle (oder der Verzicht darauf) betrifft die Buchhaltung der Firma: der richtige Moment, um Buchführung, Kontrolle oder die passende Beratung anzubieten.
Wann schreiben:
Ab der Publikation der Änderung, vor dem nächsten Abschluss.

Das Mandatsende der Revisionsstelle

Warum:
Die Firma hat gerade ihre Revisionsstelle verloren: Sie muss eine neue finden oder sich ohne organisieren. Ihr Brief kommt genau dann, wenn sich die Frage stellt.
Wann schreiben:
In den Tagen nach der Publikation: Der Platz ist schnell vergeben.
Das Signal, Kanton für Kanton

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Methode und Quelle

  • Die im SHAB (Rubrik HR02) publizierten Mutationen der Firmen mit Sitz im Kanton: neue Adresse oder Sitzverlegung, neuer Firmenname, Revisionsstelle.
  • Eine Signalseite gibt es erst ab 10 Firmen im Zeitfenster (30 Tage, 90 Tage für Namensänderungen), mit Zeilen zum Zeigen.
  • Genannt werden nur juristische Personen. Ein Einzelunternehmen trägt den Namen seines Inhabers: Dieser wird nie veröffentlicht.

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