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Namensänderungen: die Firmen, Kanton für Kanton

Ein neuer Name bedeutet ein neues Logo, eine neue Website, neue Drucksachen und eine neue Beschriftung — in den Wochen danach.

Quelle: SHAB (Mutationen HR02), Stand: 25. Oktober 2026. Dies ist keine amtliche Veröffentlichung.

288
betroffene Firmen in den letzten 30 Tagen, in den erfassten Kantonen
4’398
in 12 Monaten, in den erfassten Kantonen
9
Kantone mit eigener Liste

Warum und wann schreiben

Ein neuer Name

Warum:
Ein neuer Name bedeutet oft einen neuen Kurs: neues Erscheinungsbild, neue Unterlagen, manchmal eine neue Tätigkeit. Der Brief gratuliert und bietet an, was dieser Wechsel von Ihrer Seite verlangt.
Wann schreiben:
Kurz nach der Publikation des neuen Namens im Handelsregister, solange Briefpapier, Website und Beschriftung neu gemacht werden.

Kanton für Kanton

Stand 25. Oktober 2026. Der Anteil setzt die 12 Monate ins Verhältnis zu allen Firmen des Kantons.

Namensänderungen: die Firmen, Kanton für Kanton
Kanton30 Tage12 MonateAnteilListe
Zürich1151’4821.1 %Zur Liste
Bern355400.8 %Zur Liste
Basel-Stadt71731 %Zur Liste
Luzern183851.1 %Zur Liste
Genf455821.1 %Zur Liste
Waadt336000.9 %Zur Liste
Freiburg91800.7 %Zur Liste
Wallis183030.9 %Zur Liste
Neuenburg61070.8 %Zur Liste

Wer einen Grund hat, ihnen zu schreiben

  • Web- und Brandingagenturen
  • Druckereien
  • Signaletik
  • Anwälte für geistiges Eigentum

Weiterlesen

Methode und Quelle

  • Die im SHAB (Rubrik HR02) publizierten Mutationen der Firmen mit Sitz im Kanton: neue Adresse oder Sitzverlegung, neuer Firmenname, Revisionsstelle.
  • Eine Signalseite gibt es erst ab 10 Firmen im Zeitfenster (30 Tage, 90 Tage für Namensänderungen), mit Zeilen zum Zeigen.
  • Genannt werden nur juristische Personen. Ein Einzelunternehmen trägt den Namen seines Inhabers: Dieser wird nie veröffentlicht.

Ihre Firma steht hier und Sie möchten das nicht? Entfernung innert 48 h, auch für unsere Sendungen: Stopp-Seite

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