Rechtliches

Konformität: Woher Ihre Adresse stammt und wie Sie unsere Briefe ablehnen

Sie haben einen Brief erhalten, den Lettro versandt hat, oder Sie fragen sich, ob diese Art der Akquise in der Schweiz erlaubt ist. Diese Seite erklärt, woher die Adresse stammt, welche Regeln für einen Akquise-Brief gelten und wie Sie keine mehr erhalten. Um jede Post abzulehnen, genügt das Formular lettro.ch/de/stopp. Dies ist eine Übersetzung: Massgebend ist die französische Fassung.

Fassung vom 27. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze#

  • Die Adresse stammt aus dem Handelsregister: aus den Publikationen des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) und aus den offenen Daten von Zefix.
  • Ein adressierter Brief ist erlaubt. Das Verbot von Massenwerbung ohne Einwilligung betrifft E-Mail, SMS, Fax und automatisierte Anrufe (UWG Art. 3 Abs. 1 Bst. o), nicht die Briefpost. Der Stopp-Werbung-Kleber betrifft nur unadressierte Werbung.
  • Der Name der Person aus der Geschäftsleitung steht auf dem Brief, weil das Register ihn veröffentlicht. Sie können der Verwendung jederzeit widersprechen.
  • Das Formular /de/stopp nimmt Ihr Unternehmen aus allen Kampagnen von Lettro, innert zwei Arbeitstagen. Ein Brief, der bereits der Druckerei übergeben wurde, kann noch ankommen.

Wer Ihnen schreibt#

Der Brief wird im Namen des Unternehmens versandt, das ihn unterzeichnet: ein Kunde von Lettro oder Lettro selbst für die eigene Akquise. Lettro hat Ihr Unternehmen im Handelsregister ausgewählt, den Brief verfasst, ihn in der Schweiz drucken lassen und der Post übergeben.

Die Rollen sind verteilt. Der Absender ist verantwortlich für das, was der Brief über sein Angebot sagt. Lettro ist verantwortlich für die Auswahl der Empfänger, für den am Seitenende gedruckten Hinweis und für die Beachtung der Ablehnungen. Lettro wird von Maxime Burri in Chêne-Bourg (Genf) betrieben: siehe Impressum.

Der Kunde, der Ihnen schreibt, erhält von Lettro keine Liste der Empfänger. Vor dem Druck genehmigt er einige Beispielbriefe, darunter möglicherweise Ihren; ansonsten kennt er Ihren Namen und Ihre Adresse nur, wenn Sie ihm antworten.

Woher Ihre Adresse stammt#

Lettro bezieht seine Adressen aus zwei amtlichen und öffentlichen Quellen:

  • dem SHAB (shab.ch), das jede Eintragung, Änderung und Löschung im Handelsregister veröffentlicht. Lettro liest diese Publikationen seit September 2018 über die öffentliche Schnittstelle des Amtsblattportals;
  • den Basisdaten von Zefix, dem zentralen Firmenindex, die der Bund als offene Daten veröffentlicht (Dienst LINDAS).

Heute stammen alle Adressen von dort. Lettro verwendet weder Telefonverzeichnisse noch Google noch gekaufte Adressdateien. Lettro schreibt nur an Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, nie an Privatpersonen, und an die Adresse, die das Register für das Unternehmen angibt.

Zu jedem Unternehmen enthalten diese Quellen die Firma, die UID-Nummer, die Adresse, den Zweck, das Eintragungsdatum und die eingetragenen Personen: Name, Vornamen, Heimatort oder Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Funktion, Zeichnungsberechtigung, gegebenenfalls Stammanteile, so wie die amtliche Publikation sie angibt. Der Brief verwendet nur einen Namen, eine Funktion und die Adresse des Unternehmens. Unsere Datenbank bewahrt auf, was die amtliche Publikation über die Person angibt (Heimatort, Wohnsitz, Zeichnungsberechtigung, Anteile), um Namensvettern zu unterscheiden und die Quelle zu belegen; sie leitet daraus nichts anderes ab.

Die Bedingungen für die Weiterverwendung#

Die Nutzungsbedingungen des Amtsblattportals erlauben es, diese Daten zu verwerten, auch zu kommerziellen Zwecken, sofern der Datenschutz eingehalten, die Quelle angegeben und nicht der Eindruck einer amtlichen Veröffentlichung erweckt wird (Allgemeine Geschäftsbedingungen des Portals). Die Seiten unserer Website, die Daten aus dem SHAB übernehmen, nennen deshalb ihre Quelle und tragen den Hinweis «Dies ist keine amtliche Veröffentlichung».

shab.ch und zefix.ch bitten Suchmaschinen, ihre Seiten nicht zu indexieren: Die dort veröffentlichten Namen erscheinen nicht in Google. Lettro bringt sie nicht dorthin. Unsere Website veröffentlicht keine Personennamen, und ein Einzelunternehmen, dessen Firma den Namen des Inhabers enthält, wird dort nie genannt.

Was die Gerichte entschieden haben#

2008 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die private Verbreitung der Daten des Handelsregisters dessen Zweck entspricht (BVGE 2008/16, Moneyhouse). 2017 hat es dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gegen die Persönlichkeitsprofile, die Moneyhouse erstellte, weitgehend recht gegeben (Urteil A-4232/2015 vom 18. April 2017). Einem Unternehmen gestützt auf das Register zu schreiben, ist zulässig. Durch das Verknüpfen dieser Daten ein Bild einer Person zu erstellen, ist es nicht: Das tut Lettro nicht.

Warum ein adressierter Brief erlaubt ist#

Das UWG zielt auf die Fernmeldetechnik#

Art. 3 Abs. 1 Bst. o des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG auf Fedlex) erklärt für unlauter, wer «Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst» und dabei nicht vorher die Einwilligung der Kunden einholt, den korrekten Absender nicht angibt oder nicht auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinweist. Das BAKOM hält fest, dass Massensendungen per E-Mail, SMS, Fax oder automatisiertem Anruf nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt sind (Seite des BAKOM).

Ein per Post versandter Brief ist keine Fernmeldetechnik: Bst. o ist nicht anwendbar. Lettro übernimmt trotzdem zwei ihrer Anforderungen. Der Absender ist genannt und unterschreibt. Jeder Brief sagt, wie man weitere Sendungen kostenlos ablehnt.

Der Inhalt bleibt dem UWG unterstellt#

Ein Brief darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machen (Art. 3 Abs. 1 Bst. b) und darf weder einem Angebot für einen Eintrag in ein Verzeichnis noch einer Rechnung für einen nie bestellten Eintrag oder eine nie bestellte Anzeige gleichen (Bst. p und q). Die Briefe von Lettro umfassen eine Seite, sehen aus wie das, was sie sind, und verwenden kein unüberprüfbares vergleichendes Argument.

Der Stopp-Werbung-Kleber#

Der Kleber betrifft nur unadressierte Werbung. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, Sendungen mit einer Empfängeradresse zuzustellen, Werbung eingeschlossen (Die Post). Ein Brief von Lettro ist mit Namen adressiert: Der Kleber hält ihn nicht auf, das Formular /de/stopp schon.

Die Robinsonliste#

Die Robinsonliste wird vom Schweizer Dialogmarketing Verband geführt. Sie bindet seine Mitglieder und hat keine unmittelbare gesetzliche Wirkung. Lettro gleicht seine Adressen heute nicht mit ihr ab. Um keine Briefe von uns mehr zu erhalten, ist das Formular /de/stopp der sichere Weg.

Der Name der Geschäftsleitung und das nDSG#

Das Datenschutzgesetz (nDSG auf Fedlex) schützt natürliche Personen (Art. 2). Die Daten einer GmbH oder AG sind keine Personendaten. Der Name ihres Geschäftsführers oder Verwaltungsrats ist es, und die Firma eines Einzelunternehmens enthält den Namen des Inhabers.

Warum ein Name. Der Brief ist an eine Person adressiert: an die ranghöchste Person aus der Geschäftsleitung, die das Register nennt (Inhaber, einziges Mitglied des Verwaltungsrats, Präsident, Geschäftsführer…), im Adressblock und in der Anrede. Lettro leitet die Anrede aus dem Vornamen ab («Madame», «Monsieur»); geht das nicht, schreibt Lettro an die nächste Person aus der Geschäftsleitung oder beginnt mit «Bonjour» und dem Vornamen. Der Brief geht an die Adresse des Unternehmens, nie an den Wohnsitz, den das Register für die Person angibt.

Allgemein zugänglich gemachte Daten. In der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die betroffene Person die Personendaten allgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt hat (Art. 30 Abs. 3). Das Handelsregister ist öffentlich: Es veröffentlicht diese Namen, damit Dritte wissen, wer das Unternehmen leitet und verpflichtet. Lettro stützt sich auf diese Regel. Lettro beschränkt die Bearbeitung auf das Nötige: ein Name, eine Funktion, die Adresse des Unternehmens, für einen Brief an dieses Unternehmen.

Das Recht zu widersprechen. Personendaten entgegen der ausdrücklichen Willenserklärung der betroffenen Person zu bearbeiten, ist eine Persönlichkeitsverletzung (Art. 30 Abs. 2 Bst. b). Ihre Ablehnung beendet deshalb die Sendungen: siehe unten.

Die Information. Werden die Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft, muss der Verantwortliche sie spätestens einen Monat nach Erhalt der Daten informieren, oder bei deren Bekanntgabe an Dritte (Art. 19 Abs. 5), ausser die Information ist nicht möglich oder erfordert einen unverhältnismässigen Aufwand (Art. 20 Abs. 2). Lettro informiert die Personen, denen es schreibt, mit dem Brief selbst: Der gedruckte Hinweis sagt, woher die Adresse stammt und wie man ablehnt, und verweist auf lettro.ch. Diese Seite und die Datenschutzerklärung sagen, wer die Daten bearbeitet, zu welchem Zweck, mit welchen Empfängern (der Kunde für die Beispielbriefe, die Druckerei, die Post) und welche Kategorien von Daten. Personen, die im Register genannt sind und denen Lettro nicht schreibt, werden nicht einzeln informiert: Die Publikationen betreffen Hunderttausende von Unternehmen, und diese Seite dient ihnen als Information.

Ihre Rechte. Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten Lettro über Sie bearbeitet (Art. 25), und unrichtige Daten berichtigen lassen (Art. 32), indem Sie an maxime@lettro.ch schreiben. Lettro antwortet innert 30 Tagen (Art. 25 Abs. 7). Die Antwort unterscheidet, was Lettro löschen kann und was zum Handelsregister gehört, einem amtlichen und öffentlichen Register, das Lettro unverändert übernimmt: Unrichtige Daten im Register werden beim Handelsregisteramt berichtigt. Ihr Widerspruch nimmt Ihr Unternehmen aus allen Sendungen. Die Datenschutzerklärung enthält die Einzelheiten, einschliesslich der Aufbewahrungsdauer.

Der Hinweis auf jedem Brief#

Jeder von Lettro versandte Brief trägt am Seitenende diese Zeile, in der Sprache des Briefs (jener der Publikationen des Unternehmens im Handelsregister):

Adresse aus dem Handelsregister. Wenn Sie keine Post mehr von uns erhalten möchten: lettro.ch/de/stopp

Auf Französisch: «Adresse issue du registre du commerce. Pour ne plus recevoir de courrier : lettro.ch/stop». Der Hinweis sagt, woher die Adresse stammt und wie man ablehnt. Lettro druckt ihn auf jeden Brief, und ein Kunde kann ihn nicht entfernen lassen (AGB, Ziffer 7.3).

Wie Sie keine Briefe von uns mehr erhalten#

Online. Das Formular lettro.ch/de/stopp fragt nach dem Namen des Unternehmens. Die UID-Nummer und die Adresse sind freiwillig und helfen, es ohne Fehler zu finden. Auch die E-Mail-Adresse ist freiwillig und dient nur dazu, Ihnen die Abmeldung zu bestätigen. Sie können jede Akquise per Post ablehnen oder nur bestimmte Kategorien von Absendern.

Was danach geschieht. Ihre Anfrage geht an Lettro, das sie innert zwei Arbeitstagen in seine Sperrliste einträgt. Ein Brief, der vor Ihrer Anfrage bereits der Druckerei oder der Post übergeben wurde, kann Sie in den folgenden Tagen noch erreichen. Danach geht kein Brief mehr ab.

Für alle Kampagnen. Die Abmeldung gilt für das Unternehmen, unabhängig von der genannten Person, und für alle Kampagnen von Lettro, unabhängig vom Kunden, der schreibt. Heute nimmt jede Abmeldung das Unternehmen aus allen Kampagnen, auch wenn Sie nur bestimmte Kategorien angekreuzt haben. Leiten Sie mehrere Gesellschaften, geben Sie alle an.

Per E-Mail oder Brief. Eine E-Mail an maxime@lettro.ch oder ein Brief an Lettro, Rue Peillonnex 6, 1225 Chêne-Bourg, haben dieselbe Wirkung. Antworten Sie dem Absender, dass Sie keine Post mehr möchten, muss er Ihre Ablehnung an Lettro weiterleiten und sie selbst respektieren (AGB, Ziffer 8.2).

Was wir aufbewahren. Die Sperrliste enthält, was nötig ist, um Ihr Unternehmen zu erkennen: Firma, UID-Nummer, Adresse, Datum und Umfang der Ablehnung. Sie wird so lange aufbewahrt, wie Lettro Post versendet, denn ihre Löschung würde Ihre Ablehnung wirkungslos machen.

Was Lettro nie tut#

  • Keine Akquise per E-Mail, SMS, Fax oder automatisiertem Anruf. Lettro versendet nur Briefe.
  • Keine erfundenen Daten. Ein Brief übernimmt nur Tatsachen, die im Register veröffentlicht sind (Firma, Ort, Eintragungsdatum, Tätigkeit), und das, was der Absender über sein eigenes Angebot sagt. Keine erfundenen Zahlen, Tatsachen oder Referenzen.
  • Kein Profiling von Personen. Lettro wählt Unternehmen nach Kriterien des Unternehmens aus: Tätigkeit, Ort, Rechtsform, Eintragungsdatum, im Register veröffentlichte Ereignisse. Lettro bewertet keine Personen (ihre wirtschaftliche Lage, ihre Interessen, ihr Verhalten) und verknüpft die Daten des Registers nicht mit anderen Quellen, um ein Bild einer Person zu erstellen.
  • Keine Liste an die Kunden. Der Kunde erhält einige Beispielbriefe zur Genehmigung und die Antworten derer, die ihm schreiben, nicht die Liste der Empfänger.

Sie versenden eine Kampagne mit Lettro#

Was Lettro übernimmt: die Auswahl der Empfänger im Register, den Hinweis auf Herkunft und Abmeldung auf jedem Brief, die gemeinsame Sperrliste, einen Brief, der weder einer Rechnung noch einem Formular gleicht.

Was bei Ihnen bleibt: die Richtigkeit dessen, was der Brief über Ihr Angebot sagt (UWG Art. 3 Abs. 1 Bst. b), die Regeln Ihres Berufs, falls er solche hat, und die Beachtung der Ablehnungen, die Sie erhalten. Kontaktieren Sie einen Interessenten danach über einen anderen Kanal, gelten die Regeln dieses Kanals: Massen-E-Mails verlangen eine vorgängige Einwilligung, ein manueller Anruf ist ausgeschlossen bei einer Nummer, die im Telefonverzeichnis mit einem Stern markiert ist oder dort nicht steht (Bst. u). Einzelheiten stehen in unserem Leitfaden zur Kaltakquise per E-Mail in der Schweiz, und das Werkzeug «Darf ich das?» zeigt die Regel Kanal für Kanal. Die Bedingungen unserer Kampagnen stehen in den AGB.

Zitierte Texte: UWG und nDSG auf Fedlex, BAKOM, Die Post, Nutzungsbedingungen des Amtsblattportals. Stand: 26. Oktober 2026.

Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar.