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«Darf ich das?»: der Check für Kaltakquise in der Schweiz

Drei Fragen genügen, um zu wissen, ob eine Akquise in der Schweiz erlaubt ist: der Kanal, der Empfänger und Ihre Beziehung zu ihm. Der Check antwortet mit Grün, Orange oder Rot, mit der geltenden Regel und dem passenden Gesetzesartikel. Er erklärt das geltende Schweizer Recht; er ersetzt keine Anwältin und keinen Anwalt.

Aktualisiert am 26. Oktober 2026. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar.

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« Darf ich das? »Aktualisiert am 26.10.2026
1. Über welchen Kanal?
Beantworten Sie die drei Fragen, um die Regel zu sehen.

∗ Preise exkl. MWST.

So funktioniert es#

  1. 1.Der Kanal: E-Mail, SMS oder Messenger, Fax, automatischer Anruf, persönlicher Anruf, adressierter Brief, Flyer an alle Haushalte.
  2. 2.Der Empfänger: eine Firma (B2B) oder eine Privatperson (B2C).
  3. 3.Ihre Beziehung: keine, er hat Informationen angefragt, er hat eingewilligt, oder er ist bereits Kunde.

Je nach Kanal kommt eine Frage dazu: an viele oder an eine einzige Firma bei der E-Mail, der Eintrag im Telefonbuch beim Telefon.

  • Grün: erlaubt, wenn Sie die angezeigten Bedingungen einhalten.
  • Orange: Grauzone, oder Bedingungen, die genau zu prüfen sind. Im Zweifel fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
  • Rot: nicht erlaubt ohne vorgängige Einwilligung des Empfängers.

Wie der Check entscheidet#

  • E-Mail, SMS, Messenger, Fax, automatische Anrufe. Massenwerbung per Fernmeldetechnik verlangt die vorgängige Einwilligung der Empfänger, die korrekte Angabe des Absenders und den Hinweis auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit (UWG Art. 3 Abs. 1 Bst. o). Das Gesetz spricht von «Kunden»: Firmen sind gleich geschützt wie Privatpersonen. Zwei Ausnahmen: der angeforderte Inhalt, und Ihre bestehenden Kunden, für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen, wenn Sie sie beim Kauf auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen haben. Das BAKOM hält fest: Ohne ausdrückliche Einwilligung kein Massenversand.
  • Telefon. Wer eine Nummer mit Sterneintrag im Telefonverzeichnis anruft, handelt unlauter, und eine Nummer ohne Verzeichniseintrag gilt wie eine mit Stern, ausser bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung (Bst. u). Der Anrufer muss eine im Telefonverzeichnis eingetragene Nummer anzeigen (Bst. v).
  • Adressierter Brief. Bst. o betrifft ihn nicht. Der Brief darf weder wie eine Rechnung noch wie ein Formular aussehen (Bst. p und q). Bei natürlichen Personen, Einzelunternehmen inbegriffen, kommt das nDSG dazu: Allgemein zugänglich gemachte Daten dürfen in der Regel bearbeitet werden (Art. 30 Abs. 3), ein ausdrücklicher Widerspruch ist zu respektieren (Art. 30 Abs. 2 Bst. b), und wer die Daten nicht bei der Person beschafft, informiert sie spätestens einen Monat danach (Art. 19), ausser bei unverhältnismässigem Aufwand (Art. 20).
  • Flyer an alle Haushalte. Erlaubt, ausser in Briefkästen mit dem Kleber «Stopp – bitte keine Werbung». Der Kleber gilt nicht für adressierte Post, die die Post zustellt.
  • Robinsonliste. Sie bindet die Mitglieder des Schweizer Dialogmarketing Verbands (SDV), ohne unmittelbare gesetzliche Wirkung.

Die Einzelheiten, Artikel für Artikel, stehen in unserem Leitfaden zur Kaltakquise per E-Mail in der Schweiz.

Beispiel#

Beispiel

Ein Treuhandbüro will 200 Zürcher GmbH anschreiben, die dieses Jahr gegründet wurden und mit denen es keine Beziehung hat.

  • Per E-Mail, dieselbe Nachricht an alle: Rot. Massenwerbung per Fernmeldetechnik ohne Einwilligung (UWG Art. 3 Abs. 1 Bst. o).
  • Per Telefon, persönlicher Anruf: Grün für Nummern, die ohne Stern im Verzeichnis eingetragen sind, Rot für alle anderen (Bst. u).
  • Per adressiertem Brief: Grün, unter den Bedingungen der Checkliste unten.

Checkliste für einen Akquisebrief#

  • Eine Zeile unten auf dem Brief zur Herkunft der Adresse und zur Ablehnungsmöglichkeit, zum Beispiel: «Adresse aus dem Handelsregister. Wenn Sie keine Post mehr von uns erhalten möchten: lettro.ch/de/stopp».
  • Ein klar erkennbarer Absender, mit seiner Adresse.
  • Kein zu zahlender Betrag, kein Einzahlungsschein, kein Kästchen zum Ankreuzen.
  • Eine einzige Sperrliste, vor jedem Versand abgeglichen, für alle Kanäle.
  • Bei Einzelunternehmen, die natürliche Personen sind: Der Brief selbst sagt, wer schreibt und woher die Adresse stammt.

Quellen#

  • Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 Bst. o, p, q, u und v, Art. 10 und 23: Fedlex.
  • Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG), Art. 2, 19, 20 und 30: Fedlex.
  • BAKOM, Wann ist der Massenversand erlaubt?
  • Die Post, Werbung im Briefkasten; Robinsonliste des Schweizer Dialogmarketing Verbands (SDV).
  • CNIL, la prospection commerciale par courrier électronique (französisch).

Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar.

Häufige Fragen

Ist B2B-Kaltakquise in der Schweiz freier als B2C?

Nicht per E-Mail oder SMS: Bst. o unterscheidet nicht, wie es eine Unterlage der Anwaltskanzlei MLL zusammenfasst («Kein Unterschied zwischen B2C und B2B»). Der Unterschied kommt vom nDSG, das Gesellschaften nicht schützt.

Ist eine E-Mail erlaubt, die für einen einzigen Interessenten geschrieben ist?

Das ist eine Grauzone. Das Gesetz zielt auf Massenwerbung und nennt keine Schwelle. Eine Nachricht, die für eine Firma geschrieben und von Hand versendet wird, ist nicht klar erfasst; eine automatische Sequenz an eine Liste schon. Der Check zeigt Orange.

Warum liest man, B2B-E-Mails seien in Frankreich erlaubt?

Weil die französische Datenschutzbehörde CNIL sie bei Fachleuten zulässt, wenn die Nachricht ihren Beruf betrifft und sie widersprechen können. Das ist französisches Recht, nicht Schweizer Recht.

Verhindert der Kleber «Stopp – bitte keine Werbung» einen adressierten Brief?

Nein, er betrifft nur unadressierte Werbung. Verlangt die Person aber, dass Sie ihr nicht mehr schreiben, ist diese Ablehnung verbindlich.

Was droht?

Art. 23 UWG sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, auf Antrag. Auch der Bund kann klagen (Art. 10 Abs. 3). Misstrauen Sie genauen Bussenbeträgen, die online kursieren.

Der adressierte Brief bleibt erlaubt

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Der adressierte Brief bleibt erlaubt: 50 Firmen schreiben, CHF 170 →

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